Entfernen von Grabmalen

2. November 2011                                                                Veröffentlicht in: Mitteilungen Ortsgemeide

Entfernen von Grabmalen

In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit den Regularien des Friedhofes. U.a. wurde über das grundsätzliche Vorgehen beim Entfernen von Grabmalen gesprochen. Hierzu eine Erläuterung des Ergebnisses des Ratswillens. Die Ruhezeit eines Grabmales beträgt 25 Jahre. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass der Zeitpunkt des Entfernens der Grabmale vom individuellen Bedürfnis der Angehörigen des/der Verstorbenen abhängt. Das heißt, dass Gräber (solange sie gepflegt werden) nicht entfernt werden müssen bis die Angehörigen es selbst wünschen.

Das Entfernen von Grabmalen ist dem Ortsbürgermeister anzuzeigen. Besonders wichtig beim Entfernen von Grabmalen ist, dass sämtliche Fundamente abgetragen werden.

Ihr Dennis Maxeiner
Ortsbürgermeist
er

Werbung

Artikel teilen

Artikel kommentieren